Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kortmann's Fein-Catering

Bitte beachten Sie folgende Hinweise und Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und Sie mit Ihrer Bestellung anerkennen.

§ 1    Angebot und Preise

Unsere schriftlichen Angebote sind freibleibend. Für Leistungsangebote ohne Preisabsprachen gelten die Preise des gültigen Kataloges. Mit Erscheinen der jeweils neuen Preisliste verliert die vorherige ihre Gültigkeit. Mündliche Absprachen sind bis zu Ihrer schriftlichen Bestätigung unverbindlich. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.

§ 2    Eigentum

Die von der Firma Kortmann bei den Vertragsverhandlungen oder Vertragsabschlüssen zur Kenntnis gegebenen Angebote oder Konzepte verbleiben im Eigentum und Urheberrecht der Firma Kortmann. Der Auftraggeber ist deshalb nicht berechtigt, diese ohne Zustimmung der Firma Kortmann anders als für den Vertragszweck zu benutzen.

§ 3    Anlieferung, Lieferumfang und Lieferzeiten

Die Lebensmittel (Speisen & Getränke) bzw. das Zubehör werden bis hinter die erste Tür auf Parterre geliefert, wenn ein Zugangsweg zur Verfügung steht, der für einen Transport per LKW von 3,5 Tonnen geeignet ist. Wenn die Transportbedingungen nicht erfüllt werden (z.B. weil der Untergrund nicht geeignet ist, der Zugangsweg zu schmal ist, parkende Autos den An- und Abtransport verhindern), hat die Firma Kortmann das Recht, die hierdurch entstandenen Extrakosten in Rechnung zu stellen.

Unsere gelisteten Kaltgetränke liefern wir in Kommission. Original verschlossene Ware (Einheiten) nehmen wir zurück. Die Anlieferung erfolgt nach gesonderter Vereinbarung. Die vereinbarten Lieferungs- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, die Firma Kortmann wird an der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen durch Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt daran gehindert. Etwaige hieraus abgeleitete Schadenersatzansprüche der Kunden entfallen. 

§ 4    Schadensersatz

Die Firma Kortmann ist nur dann zum Schadensersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Abrede verpflichtet, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Der Schadensersatz ist auf den vertraglich vereinbarten Leistungswert begrenzt.

§ 5    Haftung

Entleiht sich der Auftraggeber von der Firma Kortmann (Geschirr, Besteck etc.) so müssen im Falle von Verlust, Fehlmeldungen oder Beschädigungen Wiederbeschaffungsbeträge in Rechnung gestellt werden. Der Auftraggeber haftet auch für Schäden, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Auftraggebers verursacht worden sind. In diesem Fall ist die Firma Kortmann auch von Haftungen Dritten gegenüber ausgeschlossen. Die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Veranstalter selbst rechtzeitig einzuholen. Eine eventuelle Versagung berechtigt nicht vom Rücktritt vom Vertrag. 

§ 6    Beanstandungen

Der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein. Sollte der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter nicht bei der Anlieferung anwesend sein, so erkennt der Auftraggeber die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an.

§ 7    Sondervereinbarungen

Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 8    Teilunwirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.

§ 9    Rücktritt

Eine Änderung der Teilnehmerzahl für eine Lieferung muss spätestens 3 Werktage vor Lieferung schriftlich übermittelt worden sein, ansonsten wird mindestens die bestellte Zahl in Rechnung gestellt. Für Bestellungen gelten folgende Stornierungsfristen (Kulanzregelung);
Bei Totalstornierung:      
     bis  21 Tage vor Veranstaltungsbeginn         kostenfrei
     ab   20 Tage vor Veranstaltungsbeginn         60 % des Auftragsvolumens   Ausgenommen von dieser Regelung sind Sach- und Dienstleistungen, die die Firma Kortmann auf speziellen Kundenwunsch von Dritten bestellt oder gekauft hat. Hier werden wir die uns entstandenen Kosten weiterberechnen.

§ 10    Zahlung

Der Kunde bezahlt die bestellten Waren und Dienstleistungen, falls nicht anders vereinbart bei Anlieferung in Bar. Der mit der Lieferung beauftragte Mitarbeiter ist berechtigt und verpflichtet, gegen Aushändigung der Ware zu kassieren. Auf persönliche Vereinbarung akzeptieren wir auch die Bezahlung durch Überweisung (ohne Abzug), auf unser Geschäftskonto, innerhalb 7 Tagen nach Lieferung bzw. erbrachter Dienstleistung. Der dem Kunden bei der Bezahlung übergebene Beleg, ist gleichzeitig Lieferschein und Rechnung. Hier quittiert der Kunde auf der Durchschrift, den ordnungsgemäßen Erhalt der Waren und Dienstleistung.

§ 11    Gerichtsstand Münster/Westfalen   

 
Die Firma Kortmann beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle

der Handwerkskammer Münster, Bismarckallee 1, 48151 Münster, www.hwk-muenster.de verhandelt werden.